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Bayer. Naturschutzgesetz/Murnau
Am Sonntag, 24.06.2012 wurden im Naturschutzgebiet im Murnauer Moos am „Langen Köchel“ im Bereich des ehemaligen Hartsteinwerkes drei Verstöße aufgenommen. Ein 53-jähriger Mann aus 86977 Burggen befuhr mit seinem Pkw, Dacia Logan, das „Naturschutzgebiet“ und wurde dort mit seiner Frau und acht Jugendlichen beim verbotenen Grillen angetroffen. Ein 21-jähriger Mann aus München parkte seinen BMW Z 3 direkt am See und war dort mit seinem Vater aus Altenstadt und mehreren Personen beim Baden. Eine 24-jährige Frau aus Schongau parkte ihren Opel Insignia ebenso direkt am See und wurde mit ihrem Freund beim Grillen angetroffen. Da die Straße für alle Fahrzeuge gesperrt ist und das Grillen in einem Naturschutzgebiet nicht erlaubt ist, ergeht gegen die Personen eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Bayer. Naturschutzgesetz.
Polizei Murnau am Staffelsee | Bei uns veröffentlicht am 25.06.2012
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