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Verkehrsteilnehmer warnt uniformiertes Polizeifahrzeug vor Geschwindigkeitskontrolle
Dass Autofahrer entgegenkommende Fahrzeuge gelegentlich mittels „Lichthupe“ vor Geschwindigkeitskontrollen der Polizei warnen, ist eine alltägliche Praxis, die schon manchen Verkehrsteilnehmer vor empfindlichen Bußgeldern bewahrt haben dürfte. Allerdings sieht der Bußgeldkatalog nicht nur für eine Geschwindigkeitsüberschreitung, sondern auch für die „missbräuchliche Benutzung der Lichthupe“ ein Verwarnungsgeld vor. Daher empfiehlt es sich durchaus darauf zu achten, wen man vor einer solchen Kontrolle warnt: Ein Autofahrer aus Murnau hat es am gestrigen Donnerstag wohl etwas zu gut gemeint, und ein entgegenkommendes uniformiertes Polizeifahrzeug mit der Lichthupe vor einer Geschwindigkeitskontrolle gewarnt. Die Begeisterung der beiden Polizisten, die gerade auf dem Weg zu dieser Kontrollstelle waren, hielt sich allerdings in Grenzen: Sie stoppten den eifrigen Autofahrer und stellten ihn daraufhin zur Rede: Ihm war seine misslungene Aktion sichtlich peinlich.
Polizei Murnau am Staffelsee | Bei uns veröffentlicht am 23.03.2012
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